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SCHIEDSGUTACHTEN, PRIVATGUTACHTEN, GERICHTSGUTACHTEN, WERTGUTACHTEN
Unter der Zielsetzung, Streitigkeiten zu vermeiden und berechtigte Beanstandungen fachlich zu untermauern und durchzusetzen, stehen wir Ihnen für den Bereich Schäden und Mängel an Gebäuden als freier Sachverständiger zur Verfügung. Über dies hinaus wurden wir auf überdurchschnittliche und spezialisierte Kenntnisse im Bereich des Zimmerhandwerks
geprüft durch die: Akademie des Handwerks der Handwerkskammer Lübeck und dem Baugewerbeverband SH
Dieses Spezialwissen machen wir auch anderen Sachverständigen zugänglich.
Unsere Gutachten sind zugelassen am: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof.
Unsere oberste Prämisse ist absolute Neutralität und Objektivität. Wir unterliegen gem. § 203 Abs.2 Nr. 5 StGB der Schweigepflicht.
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