Unter der Zielsetzung, Streitigkeiten zu vermeiden und berechtigte Beanstandungen fachlich zu untermauern und durchzusetzen, stehen wir Ihnen für den Bereich Schäden und Mängel an Gebäuden als freier
Sachverständiger (Dekragep.)
zur Verfügung.
Unsere Gutachten sind zugelassen am: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof.
Unsere oberste Prämisse ist absolute Neutralität und Objektivität. Wir unterliegen gem. § 203 Abs.2 Nr. 5 StGB der Schweigepflicht.
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